Unternehmenssteuerreform darf den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht gefährden
Vernehmlassungsantwort der anerkannten Kirchen zur Steuerreform 17
Die Reform der Unternehmenssteuern hat Auswirkungen auf das Gemeinwohl und betrifft in vielen Kantonen auch die Kirchgemeinden. Denn tiefere Erträge aus den Kirchensteuern von Unternehmen schränken deren Möglichkeiten ein, sich für das Wohl der Schwachen einzusetzen. Dies rufen die evangelisch-reformierte, die christkatholische und die römisch-katholische Kirche in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Steuerreform 17 in Erinnerung.
Grundsätzlich befürworten die Kirchen die eingeschlagene Richtung. Sie ermöglicht die Schaffung attraktiver Standortangebote für Unternehmen und schiebt gleichzeitig Riegel vor, damit die vorgeschlagenen Instrumente nicht auf Kosten des Gemeinwohls ausgenutzt werden. Zudem berücksichtigt die neue Vorlage des Bundesrates die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden besser als die Unternehmenssteuerreform III.
In zwei Punkten schlagen die Kirchen jedoch Änderungen vor:
Erstens soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer erhöht werden. Nur so erhalten die Kantone den nötigen Spielraum für die Berücksichtigung der Städte, Gemeinden und Kirchgemeinden beim Ausgleich der Ertragsrückgänge.
Zweitens soll das Gesetz nicht nur dazu auffordern, bei der Umsetzung der Reform die Städte und Gemeinden zu berücksichtigen. Explizit sollen auch «die Finanzierung von dem Gemeinwohl dienenden Aufgaben» sowie die «Kirchgemeinden» erwähnt werden.
Im Begleitschreiben erinnern die Kirchen an die Präambel der Bundesverfassung, gemäss der das staatliche Handeln sich am «Wohl der Schwachen» ausrichten soll, sowie an die besondere Bedeutung der kantonalen und der kommunalen Ebene für das soziale Engagement und für die Kirchenfinanzierung. Dem soll die Reform der Unternehmenssteuern Rechnung tragen.
Unterschrieben ist die Stellungnahme vom Ratspräsidenten des Evangelischen Kirchenbundes, Gottfried Locher, vom Bischof der Christkatholischen Kirche, Harald Rein, vom Präsidenten der Schweizer Bischofskonferenz, Charles Morerod, und vom Präsidenten der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz, Luc Humbel.