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342. ord. Vollversammlung der SBK

Die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz SBK trafen sich vom 27. bis 29. November in Lugano zu ihrer 342. ord. Vollversammlung, die in dieser schwierigen Zeit vom gemeinsamen Gebet für den Frieden begleitet wurde.

Massnahmen zur Prävention und Aufarbeitung von Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche

Die Bischöfe befassten sich erneut intensiv mit der Umsetzung der Massnahmen, welche nach der Veröffentlichung der Pilotstudie – von der Kirche in Auftrag gegeben – zur Geschichte sexuellen Missbrauchs in der Kirche beschlossen wurden. Unter anderem wurde der Besuch der Bischöfe Felix Gmür und Joseph-Maria Bonnemain in Rom diskutiert. Wie bereits kommuniziert, ist der Heilige Stuhl über den Prozess der Errichtung eines nationalen Straf- und Disziplinargerichts informiert und hat dazu grünes Licht gegeben. Auch die geplante Zusammenarbeit mit den Opferhilfeorganisationen wurde von den Bischöfen bekräftigt. Es ist der Bischofskonferenz ein grosses Anliegen und sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass alle Fälle von sexuellem Übergriff niederschwellig gemeldet, professionell bearbeitet und korrekt aufgeklärt werden können, damit den Betroffenen Gerechtigkeit geschieht.

Nachalimentierung des Genugtuungsfonds

Der Genugtuungsfonds der römisch-katholischen Kirche wird von der SBK gemeinsam mit der RKZ und der VOS (Vereinigung der Höheren Ordensobern) getragen und alimentiert. Er leistet Genugtuungszahlungen an Betroffene von Missbrauch, unabhängig davon, ob die Fälle nach staatlichem oder kirchlichem Recht verjährt sind.

Der Fonds wurde in den letzten Jahren fünf Mal mit CHF 500’000 aus den drei Vertragspartnern SBK, RKZ und VOS alimentiert, wobei die Diözesen via SBK gemeinsam CHF 300’000 (60%), die kantonalkirchlichen Organisationen via RKZ CHF 150’000 (30%) und die männlichen Ordensgemeinschaften via die VOS CHF. 50’000 (10%) beitrugen.

Die Bischöfe entschieden einstimmig, den Fonds erneut aufzustocken, ihren Anteil von CHF 300’000 in den Fonds einzuzahlen und damit die Genugtuungszahlungen an Opfer von Missbrauch im kirchlichen Umfeld sicherzustellen.

Errichtung der Dienststelle «Ethik und Gesellschaft»

Der SBK ist es ein Anliegen, dass die Kirche ihre Stimme in gesamtgesellschaftliche Debatten einbringt. Die christliche Option für die Schwachen und die Menschen am Rande der Gesellschaft verlangt, sich vorbehaltlos für ihre Rechte einzusetzen sowie aus der Botschaft des Evangeliums heraus ethische und sozialpolitische Themen anzusprechen. SBK, RKZ und die Fastenaktion entschlossen sich aus diesem Grunde gemeinsam dazu, diese Stimme zu stärken. Zu diesem Zweck soll eine neue Dienststelle «Ethik und Gesellschaft» errichtet werden, welche im Dienst der Kommissionen Bioethik sowie Justitia+Pax arbeiten wird.

Die Bischöfe nahmen den Kooperationsvertrag, der gemeinsam mit der RKZ und der Fastenaktion erarbeitet wurde, mit einigen wenigen Anpassungen an. Die SBK lädt die RKZ sowie die Fastenaktion ein, den Kooperationsvertrag ebenfalls zu genehmigen und freut sich auf die synodale Zusammenarbeit angesichts drängender ethischer und sozialpolitischer Herausforderungen. Die SBK hat Bischof Josef Stübi als Mitglied der SBK in den Steuerungsausschuss gewählt.

Synodalitätskommission

Die synodalen Prozesse in den Bistümern der Schweiz und weltweit sind in vollem Gang. Gleichzeitig findet weltweit die Bischofssynode statt, welche die synodalen Veränderungen in den verschiedenen Ortskirchen und Kulturen inspiriert und selbst von diesen inspiriert wird. Für die Kirche in der Schweiz und ihre Entwicklung hin zu einer gesunden Synodalität wurde die bisherige Pastoralkommission sistiert und in die Synodalitätskommission umgewandelt. Diese wird ab 2024 für eine Dauer von mindestens drei Jahren Formate und Wege «synodaler Praxis» auf schweizerischer Ebene entwickeln und erproben. Die Bischöfe nahmen nun die Statuten der zukünftigen Synodalitätskommission mit einigen wenigen Änderungen an. Ziel ist deren Errichtung im Frühling 2024 sowie die Aufnahme der Arbeit im Sommer 2024.

Empfang von Helena Jeppesen-Spuhler

Die Bischöfe freuten sich, Helena Jeppesen-Spuhler zu begrüssen, die an der Weltbischofssynode in Rom als europäische Delegierte mit Stimmrecht teilgenommen hatte. Sie berichtete den Bischöfen von ihren vielfältigen Erfahrungen an der Synode. Insbesondere ihre Erkenntnisse zum Modus des synodalen Arbeitens motivierten die SBK, die Synodalität in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren der katholischen Kirche in der Schweiz zu stärken und zu betonen. Ihr Bericht bot den Bischöfen die Gelegenheit, Anregungen für die Fortführung des synodalen Prozesses im gesamtschweizerischen Kontext und im Hinblick auf die zweite Sitzung der Bischofssynode im Oktober 2024 entgegenzunehmen. Die SBK dankt Helena Jeppesen für ihr Engagement und ihre Einblicke in den synodalen Prozess und wünscht ihr alles Gute für die weitere synodale Arbeit.

Empfang des Apostolischen Nuntius Mgr. Martin Krebs

Wie üblich hatte die SBK die Ehre, den Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Mgr. Martin Krebs, zu einem kollegialen Austausch zu empfangen.

Konflikt im Heiligen Land

Die SBK zeigt sich erschüttert über die fortschreitende Gewalt und die Eskalation des Konflikts zwischen Israel und der Hamas im Heiligen Land. Sie drückt ihr Mitgefühl und ihre Solidarität mit der leidenden Zivilbevölkerung in Israel und Palästina aus und begrüsst den Waffenstillstand sowie die Freilassung von Gefangenen im Laufe der letzten Tage. Umso dringender sei es nun, den dauerhaften Waffenstillstand zwischen den Kriegsparteien zu etablieren und den Friedensprozess einzuleiten. Ebenso besorgt blickt die SBK auf die Zunahme von Antisemitismus und antimuslimischem Rassismus in der Schweiz. Die Bischöfe bekräftigen die Botschaft, welche gemeinsam mit der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission der Schweiz veröffentlicht wurde.

Ernennungen

Die Schweizer Bischofskonferenz nahm folgende Ernennungen und Bestätigungen vor:

  • Fabio Theus als neues Mitglied der Liturgischen Kommission der Schweiz (LKS) für das Bistum Chur
  • Elke Larcher und Veronika Peterhans-Suter als neue Mitglieder des Frauenrates
  • Monika Poltera-von Arb und David Neuhaus als Mitglieder des Verwaltungsrats des SPI für die Amtsperiode 2024-2027
  • Bruno Gemperle als bisheriges Mitglied der Kontrollstelle des SPI für die Amtsperiode 2024-2027
  • Monika Poltera und Dr. Artur Czastkiewicz als Vertreterin bzw. Vertreter der Diözesen Basel und Chur in der Kommission Migration
  • Monika Poltera als neues Mitglied in der Fachgruppe 4 der Mitfinanzierung SBK-RKZ
  • Henri Torrione, Christina Manke, Christian Erk und Antonio Petagine als neue Mitglieder der Kommission für Bioethik

Ergänzung zur 1. Serie der Partikularnormen der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) vom 3. Juli 1985 betreffend canon 877 CIC

Begriffe

  • Unter dem Begriff «Eltern» sind prinzipiell die leiblichen Eltern zu verstehen. Unter den Begriffen «Vater» und «Mutter» sind ebenfalls prinzipiell der leibliche Vater und die leibliche Mutter zu verstehen.
  • Wer zivilrechtlich die Elternschaft erhalten hat oder das Sorgerecht für ein Kind, wird im kirchlichen Bereich entsprechend behandelt. Falls diesbezüglich Unklarheiten bestehen, wird es angebracht sein, gestützt auf amtlichen Unterlagen dies zu klären.
  • Unter «gleichgeschlechtliche Partnerschaften» versteht man gleichgeschlechtliche zivile Ehen, eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Konkubinatspaare.
  • Unter «Deckblatt» ist zu verstehen, dass die dort festgehaltenen Angaben gesperrt sind. Sie dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des zuständigen Generalvikariates verwendet werden.

Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften

  • Für die Eintragung ins Taufbuch gilt die Mutter oder der Vater des Kindes. Die andere Partnerin oder der andere Partner, falls sie/er das Kind adoptiert oder das Sorgerecht für das Kind hat, wird als solche/solcher in den Bemerkungen vermerkt.
  • Wenn keine der Partnerinnen oder Partner die Eltern des Kindes sind, werden jene in die Bemerkungen eingetragen, welche die Kinder adoptiert haben oder das Sorgerecht für die Kinder haben.
  • Im Falle von Adoptivpersonen oder Personen mit Sorgerecht werden die Angaben über die Eltern unter einem «Deckblatt» registriert. Diese Angaben müssen vertraulich behandelt werden. Falls diesbezüglich Unklarheiten bestehen, muss vor der Ausstellung eines Taufscheines bzw. Taufzeugnisses das zuständige Generalvikariat konsultiert werden.

Personen, deren Geschlecht zivilstandsrechtlich geändert wurde

  • Falls eine Person nach einem zivilstandsrechtlichen Wechsel des Geschlechts dies ins Taufbuch eintragen lassen möchte, wird die Änderung des Geschlechts, des Vornamen und das zivilrechtliche Datum des Wechsels gestützt auf dem entsprechenden Zivildokument in den Bemerkungen vermerkt.
  • Für die Anfertigung eines danach auszuhändigenden Taufscheines bzw. Taufzeugnisses gilt Folgendes: Es wird der neue Vorname und/oder das neue Geschlecht angegeben. In den Bemerkungen wird die Geschlechtsänderung festgehalten. Es wird analog zu den Adoptionen vorgegangen. Diese Angaben sind vertraulich zu behandeln. Dies ist besonders bedeutsam falls eine allfällige kanonische Eheschliessung intendiert wird, wobei immer das zuständige Generalvikariat bzw. Offizialat konsultiert werden muss.

Approbiert am 27. November 2023, anlässlich der 342. Ordentlichen Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz vom 27. bis 29. November 2023 in Lugano

Schweizer Bischofskonferenz SBK