Bistum St. Gallen

Chrisammesse mit Jubilarenfeier

Am 26. März um 18.15 Uhr sind alle zur Chrisammesse in der Kathedrale St. Gallen herzlich eingeladen. In diesem Gottesdienst werden die heiligen Öle für Taufen, Fir-mung oder Krankensalbung von Bischof Markus Büchel geweiht. Es werden auch die Jubilarinnen und Jubilare im kirchlichen Dienst geehrt. Zudem sind alle Mitfeiernden eingeladen, durch ihr «Ich bin bereit» Ja zu sagen zu ihrer Berufung als Christinnen und Christen und zu ihrem Dienst in der Kirche.

Wiboradatag 2024

Am 2. Mai, dem Pilgertag und dem Wegzeichen für Gleichberechtigung in der Kirche, sind alle herzlich zum Wibordatag eingeladen. Wir beginnen den Tag in Gossau und laufen über Bruggen zur Kathedrale in St. Gallen. Wir freuen uns über alle Männer und Frauen, die dieses synodale Anliegen unterstützen und sich dafür immer wieder auf den Weg machen. Ein detailiertes Programm findet sich auf der Website des Bistums unter «Agenda».

Vorankündigung Bistumsexerzitien 2025

Die Bistumsexerzitien unter der Leitung von Pfarrerin und Exerzitienleiterin Noa Zenger finden vom 13. bis 17. Januar 2025 in St. Gerold statt. Die tägliche Eucharistiefeier hält P. Martin Werlen.

Ernennungen

  • Carmen Baier zur Religionspädagogin in der Seelsorgeeinheit Uzwil und Umgebung, umfassend die Pfarreien Bichwil, Henau, Jonschwil, Niederuzwil und Oberuzwil per 01.02.;
  • Sonja Bürgermeister zur Gefängnisseelsorgerin am Regionalgefängnis Altstätten per 01.02.;
  • Ulrich Lieb zum Diakon in der Seelsorgeeinheit St. Gallen Ost, umfassend die Pfarreien Halden, Heiligkreuz, Neudorf, Rotmonten und St. Fiden sowie für die Katholische Kirche im Lebensraum St. Gallen per 01.02.

Bildungsbiografische Beratung

Die Personalentwicklerin Dr. Maria Blittersdorf berät Mitarbeitende mit und ohne Missio beispielsweise zur beruflichen Weiterentwicklung, zum Kompetenzerwerb für neue Aufgaben oder zum Umgang mit beruflicher Unsicherheit im Blick auf Entwicklungen in der Kirche. Kontakt-Mail: .

Daju Fachstelle Jugendseelsorge

Das 32. Diözesanforum kirchliche Jugendarbeit findet am Donnerstag, 29. Februar, ab 17.30 Uhr, im Begegnungszentrum Neudorf statt. Thema: Was das Leben nährt. Mit jungen Menschen auf der Suche nach Sinn. Wie können wir Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Sinnsuche unterstützen? Wir lassen uns dazu von Viktor Frankl und seiner Logotherapie inspirieren. Referentin ist Dr. Brigitta Tamara Steiner, Expertin für Logotherapie. Infos und Anmeldung: www.daju.ch


Was die Macht mit uns macht

Die Anlaufstelle Missbrauch Geistliche Macht ist im zweiten Jahr in der Pilotphase; Sensibilisierung der Bistums-Mitarbeitenden zum Thema Macht.

«Missbrauch hat immer mit Macht zu tun», sagt Pater Martin Werlen. Nebst dem Fachgremium für sexuellen Missbrauch, hat das Bistum St. Gallen vor zwei Jahren auch die Anlaufstelle Missbrauch geistliche Macht ins Leben gerufen. Im Gespräch teilen die beiden Ansprechpersonen Pater Martin Werlen und Elisabeth Fink-Schneider ihre Erfahrungen und Anliegen.

Umgang mit Macht steht auch bistumsintern auf der Agenda. Die Diözesane Kommission für Schutz und Prävention startet mit der Sensibilisierung der Mitarbeitenden. An einer Pilotveranstaltung sprach Theologin und Erwachsenenbildnerin Dr. Hannah Schulz über die Gefahr des Missbrauchs der Macht. Es geht aber auch darum, das eigene Handeln zu reflektieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Um Missbrauch jeglicher Art zu verhindern, setzt das Bistum St. Gallen seit Jahren diverse Massnahmen um. Nebst der Kommission für Schutz und Prävention, gibt es seit 2002 das Fachgremium sexueller Missbrauch und seit Anfang 2023 ist die Anlaufstelle für Betroffene von geistigem Missbrauch in der Pilotphase. Auf die Frage, was Missbrauch begünstigt, kommt das Thema Macht, bzw. Machtmissbrauch ins Spiel. «Überall wo Macht ist, kann Macht missbraucht werden, wir wissen, dass es im religiösen Kontext genauso ist, wie in anderen Bereichen der Gesellschaft», sagt Pater Martin Werlen. Er und Elisabeth Fink-Schneider sind die Ansprechpersonen für Menschen, die geistlichen Missbrauch erlebt haben.

Was heisst geistlicher Missbrauch?

Was versteht man unter geistlichem Missbrauch? Elisabeth Fink-Schneider sagt es mit den Worten des Jesuitenpaters Klaus Mertes: «Eine geistliche Person verwechselt die Stimme Gottes mit der eigenen.» Delikte von geistlichem Missbrauch sind subtil, weil sie keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Elisabeth Fink-Schneider versteht ihre Arbeit als eine Chance: «Ich möchte nicht nur betroffen sein, sondern auch einen konstruktiven Beitrag an Veränderung, Verbesserung leisten.» Auf Basis der Gespräche mit Betroffenen wollen sie und Pater Martin Vorschläge machen, wo und wie Systeme und Strukturen verändert werden sollten. «Meine Erwartung ist, dass das Bistum dann aktiv wird.» Für Pater Martin Werlen ist der grösste Schritt zuzugeben: «Ja, wir haben ein Problem und wollen das anpacken.»

Das grosse Interview mit den beiden lesen Sie hier.

Sensibilisierung im Umgang mit Macht

Schutz und Prävention sind im Bistum St. Gallen schon lange Thema: «Wir schulen und sensibilisieren die Mitarbeitenden im Bistum schon seit 20 Jahren. Nun konzipieren wir auch Inhalte zu Macht und insbesondere die Gefahr von deren Missbrauch sowie den Umgang mit Nähe und Distanz», sagt Franz Kreissl, Präsident Kommission Schutz und Prävention. Geplant sind Schulungen vorerst für hauptamtliche Angestellte im Bistum. Die Pilotveranstaltung im Januar 2024 mit der Theologin und Erwachsenenbildnerin Dr. Hannah Schulz aus Bonn, gab erste Impulse.

Macht hat viele Facetten

«Macht ist kein Ding, das man besitzen kann, sondern ein Beziehungsverhältnis», sagt Hannah Schulz. Macht schafft einen Raum der Selbstverwirklichung, in dem der Machthaber oder die Machthaberin sich im Handeln seiner Untergebenen verwirklicht. «Drei Zutaten ermöglichen Machtmissbrauch: das System, der Täter und das Opfer», so Hannah Schulz. Macht ist aber auch die Bedingung für Freiheit – im Gegensatz zur Ohnmacht. Und Vorsicht: Macht und Gewalt sind nicht dasselbe! Das Thema Macht ist komplex und fordert die Verantwortlichen Schutz und Prävention heraus, den Mitarbeitenden die relevanten Inhalte zu vermitteln: «Im Kern möchten wir sensibilisieren für die Momente, in denen jede und jeder von uns in Gefahr ist, Macht zu missbrauchen. Das heisst, das eigene Handeln zu reflektieren und in der Folge die Verantwortung dafür zu übernehmen», so Dolores Waser Balmer, Kommission Schutz und Prävention.


Toxische Muster aufdecken

Dr. Pius Gebert neuer Präsident Fachgremium sexuelle Übergriffe Bistum St. Gallen

Seit 2020 war die Juristin Daniela Sieber Präsidentin des Fachgremiums gegen sexuelle Übergriffe in der Seelsorge. Per 12. Februar hat sie ihr Amt an Dr. Pius Gebert, seit Kurzem pensionierter Kantonsgerichtspräsident des Kantons Appenzell Ausserrhoden, übergeben. Das Fachgremium des Bistums St. Gallen hat die Aufgabe, Betroffenen von Missbrauch im kirchlichen Umfeld zuzuhören, sie zu beraten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Durch die nationale Vorstudie Missbrauch im kirchlichen Umfeld, von der katholischen Kirche bei der Universität Zürich in Auftrag gegeben, sind Missbrauchsverbrechen seit dem 12. September 2023 wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. «Die Studie führt zu etwas Positivem», ist Daniela Sieber überzeugt. «Eine systematische Aufarbeitung wird möglich, in den vielen Meldungen können Parallelen erkannt und toxische Muster in der katholischen Kirche aufgedeckt werden. Daraus können die Entscheidungsträger der Kirche immer weiter dazulernen». Im Umfeld der Kirche schienen Übergriffe durch die Täter oftmals geistlich gerechtfertigt zu werden. Welche Glaubenssätze dabei individuell wirkten, bleibt aber verborgen. Auch wurde der «Geheimraum» Kirche aus ihrer Sicht oft geschützt. Betroffene berichten gegenüber dem Fachgremium, dass sie kein Gehör gefunden hätten. Teils gaben sie sich gar selber die Schuld an den erlittenen Übergriffen. Dass Betroffene sich meist erst Jahrzehnte später melden, heisse aber nicht, betont die scheidende Fachgremiums-Präsidentin, dass deren Berichte nicht glaubhaft seien. Im Gegenteil sei es verständlich, dass leidvolle Erinnerungen verdrängt würden.

Daniela Sieber ist froh, dass mit Pius Gebert ein kompetenter Nachfolger für das Präsidium gefunden werden konnte. Sein beruflicher Rucksack passt perfekt zu den Aufgaben für die Leitung des Fachgremiums gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld. Das Vizepräsidium bleibt bei Monique Haller, Sozialpädagogin / Familien- und Jugendberaterin. Daniela Sieber tritt vor allem aus zeitlichen Gründen zurück. Seit der Studienpublikation hat die Zahl der gemeldeten Fälle deutlich zugenommen (siehe Kasten). So lasse sich die Aufgabe nicht mehr mit ihren beruflichen Tätigkeiten vereinbaren.

Pius Gebert sagt zu seiner Motivation: «Betroffenen zu ihrem Recht verhelfen, sie ernst nehmen, ihr Leid anerkennen». Erlittenes Unrecht zu deponieren könne etwas Erleichterung bringen, das sei seine Erfahrung aus der Tätigkeit am Kantonsgericht Appenzell Ausserhoden. Als Kantonsgerichtspräsident hatte er immer wieder mit Sexualstraftätern zu tun.

Meldet sich eine Person, die im Umfeld der Kirche sexuellen Missbrauch erlebt hat beim Fachgremium, stehen zwei Ansprechpersonen zur Verfügung, die mit dem oder der Betroffenen die weiteren Schritte absprechen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, in dem Hinweise auf Kindsmissbrauch gemeldet werden. Hier ist das Gremium gesetzlich verpflichtet sofort Strafanzeige einzureichen, sogar ohne die Einwilligung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter.

Pius Gebert wie Daniela Sieber wissen, dass manche erwachsene Betroffene, die sich beim Fachgremium melden, von einer Anzeige absehen, weil sie sich der Belastung eines Verfahrens nicht gewachsen fühlen. Denn auch was glaubhaft wirkt, kann oft nicht bewiesen werden, das gilt immer und überall im Rechtssystem. Noch schwieriger wird dies, wenn Taten 30, 40 oder 50 Jahre zurückliegen, so wie bei den meisten der in der Studie genannten Fällen. Jeder Bischof ist verpflichtet, bei Anschuldigungen zu sexuellen Übergriffen Meldung an die Staatsanwaltschaft zu machen, egal wie lange sie zurückliegen und auch wenn sie nach Strafgesetz längst verjährt sind. Es sei denn, Beschuldigte sind bereits verstorben. Bischof Markus Büchel hat diese Schritte bereits in mehreren Fällen eingeleitet. Zudem wird immer ein kirchliches Verfahren eröffnet, dieses kennt im Gegensatz zu staatlichen Gesetzen keine Verjährung. Kircheninterne Verfahren können also weitergetrieben und auch Jahrzehnte nach einem Missbrauch noch Massnahmen wie ein Berufsverbot ergriffen werden.

Daniela Sieber beobachtet ein kirchliches wie gesellschaftliches Umfeld, das über viele Jahrzehnte das Vertuschen von Übergriffen viel eher als heute ermöglichte. Sexuelle Übergriffe präventiv zu verhindern und geschehene Verbrechen zu verfolgen ist das allerwichtigste Ziel, das die Bistumsleitung mit allen Aktivitäten im Bereich Schutz und Prävention anstrebt. Die von den Bischöfen, den Orden sowie der römisch-katholischen Zentralkonferenz (Kantonalkirchen) bewilligten Arbeiten zur Hauptstudie, die 2026 fertig sein wird, ist ein weiterer Schritt dazu. Sie wird voraussichtlich auch klären, welche Bedingungen Verbrechen (im kirchlichen Umfeld) gefördert haben und die entsprechenden Resultate historisch-gesellschaftspolitisch einordnen.

Was geschah seit dem 12. September?

Der Schlussbericht des unabhängigen Pilotprojekts der Universität Zürich, vorgestellt am 12. September 2023, zeigte grundlegende Mechanismen der Kirche auf, die Missbrauch begünstigt und gefördert haben. Betroffene wurden aufgerufen, sich bei einem der diözesanen Fachgremien, beim nationalen Fachgremium der Schweizer Bischofskonferenz oder bei einer der Opferhilfe-Stellen zu melden. Die Ansprechpersonen des Fachgremiums im Bistum St. Gallen haben seither über zwei Dutzend Gespräche geführt, in 16 Fällen wurde beim nationalen Genugtuungsfonds ein Antrag gestellt. Daniela Sieber betont jedoch, dass bei Betroffenen nicht die Geldforderung im Vordergrund stand, sondern der Wunsch nach Aufarbeitung – sei es für die eigene Biografie oder als Beitrag zur Studie. Die Mehrheit der Meldungen betrafen sexuelle Übergriffe im Kindes- und Jugendalter und alle Fälle liegen mehr als zehn Jahre zurück, meist ereigneten sie sich vor mehr als zwei Jahrzehnten. Diese Verbrechen geschahen im Umfeld von Kinderheimen, gegenüber Ministranten oder im Umfeld des Religionsunterrichtes. Einige Meldungen bezogen sich auf Übergriffe im Rahmen der Seelsorge an Erwachsenen. Bischof Markus Büchel wie die Mitglieder des Fachgremiums ermutigen Menschen, die im Umfeld der Kirche von sexuellen Übergriffen oder Grenzverletzungen in der Seelsorge betroffen sind, sich bei einer der beiden Ansprechpersonen (Yvonne Steiner, Theologin, psych. Beraterin) und Sepp Koller (Diakon, Spitalseelsorger). Ihre Kontaktdaten sind zu finden unter: www.bistum-stgallen.ch/kontakt/fachgremium-uebergriffe


Weihe-Jubilare 2024

Priester; 60 Jahre

Alfons Sonderegger, Pfarrer i. R., St. Gallen
Paul B. Hutter, Pfarrer i. R., Rorschach
Josef Wick, Pfarrer i. R., Rapperswil-Jona
P. Edgar Hasler, MS, Missionshaus Untere Waid, Mörschwil

50 Jahre
P. Peter Meier, MS, Missionshaus Untere Waid, Mörschwil
Lorenz Becker, Pfarrer i. R., Rotkreuz

25 Jahre
Thomas Thalmann, Pfarrer, Eschenbach
Roman Giger, Pfarrer und Kanonikus, St. Gallen
Fr. Martin Michalícek, Generalsekretär CCEE, St. Gallen

Priester im Ausland; 60 Jahre
Mgr. Christiano Krapf, em. Bischof, Jequié/Bahia, Brazil

40 Jahre
Christoph Schönenberger, Priester, Ifafi-North West (ZAF)

Diakone; 25 Jahre
Paul Bigger, Diakon i. R., Valendas
Seelsorgerinnen/Seelsorger, Katechetinnen/ Katecheten, Religionspädagoginnen/-pädagogen

50 Jahre
Philipp Hautle, Pastoralassistent i. R., Rebstein
Rolf Haag, Pastoralassistent i. R., Uzwil

40 Jahre
Annette Winter, Spitalseelsorgerin, St. Gallen
Peter Oberholzer, Seelsorger i. R., St. Gallen
Anna Maria Frei-Braun, Seelsorgerin i. R., Rorschach

25 Jahre
Rainer Böhm, Seelsorger, Goldach
Klaus Heither, Seelsorger, Staad

Kommunikationsstelle der Diözese