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Osterfeiern 2020 im Kontext der Coronavirus-Krise

Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz für die Feier der Heiligen Woche

Grundsätzliche Vorüberlegungen für alle Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht

Lebendige Kirche als Gemeinschaft von kleinen Hausgemeinschaften
„Ich habe gelernt, mich in jeder Lage zurechtzufinden: Ich weiss Entbehrungen zu ertragen… Alles vermag ich durch den, der mich stärkt.“ (vgl. Phil 4,11ff). Besondere Zeiten erfordern besondere Mas-snahmen, sagt der gesunde Menschenverstand. Und die Christinnen und Christen sind fähig, sich an-zupassen. Denn sie wissen, dass sie Christus in sich tragen und ihm begegnen, wo immer sie sind. Wenn die öffentliche Versammlung der christlichen Gemeinde zum Gebet nicht möglich ist, treffen sich die Schwestern und Brüder in der Hauskirche zum Gebet und wissen sich im Gebet verbunden mit der Kirche weltweit. Auch wenn das weit entfernt ist vom idealen kirchlichen Leben, birgt es doch die Chance, die österliche Frohbotschaft im kleinsten Kreis neu zu entdecken.
 
Das gilt auch für die Feiern vom Palmsonntag bis zur Osternacht. Dazu sind viele Anregungen im Umlauf und werden laufend entwickelt. Die folgendenÜberlegungen und Regelungen haben zum Ziel, die Verbindung zwischen der Hauskirche und den liturgischen Hauptfeiern dieser Tage so gut wie möglich zu gewährleisten.
 
Die mediale Teilnahme an den liturgischen Feiern
Obwohl Liturgie zunächst und von ihrem Wesen her lebendige gottesdienstliche Feier ist und die räumliche Anwesenheit einer konkreten Feiergemeinde erfordert, sind doch Berechtigung und Bedeu-tung von medial übertragenen Gottesdiensten unumstritten.1 Sie sind ein liturgiepastorales Angebot für Menschen in unterschiedlichen Situationen und können einen wichtigen Dienst der Evangelisie-rung leisten. So nehmen Gottesdienst-Übertragungen mittlerweile einen festen Platz in Hörfunk- und Fernsehprogrammen ein und erfreuen sich hoher und teils wachsender Akzeptanz.
 
Zum Auftrag der Kirche gehört es, alle Mittel zu gebrauchen, durch die Menschen die Botschaft Jesu erfahren können und durch die sie auf das aufmerksam werden, was diese Botschaft bewirkt. Jedes Medium ist auf seine Weise geeignet, die verkündete, gefeierte und gelebte Botschaft weiterzugeben.2
 
Ausgehend von diesen Überlegungen, die in guten Zeiten bedacht werden konnten, dürfen die Gläubigen darauf vertrauen, dass diese Zuwendung des Wirkens Gottes in dieser bedrohlichen Phase menschlichen Lebens verfügbar gemacht wird. So sehr derzeit physische Distanz geboten ist, so eindeutig läuft dies dem Wesen dessen, was sakramentale Feier ist, diametral entgegen. Deshalb sehen die folgenden Bestimmungen vor, die Feiern der Heiligen Woche in minimaler realer Gemeinschaft zu begehen.

Die nicht öffentliche Feier des Palmsonntags und der Drei Österlichen Tage in einer kleinen Gemeinschaft
In den Grenzen der vom Bundesrat am 20.3.2020 verordneten Massnahme, wonach sich nicht mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum aufhalten dürfen (Art. 7c Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2, Änderung vom 20.3.2020), gibt die Schweizer Bischofskonferenz Priestern (Pfarrern) die Möglichkeit, den Palmsonntag und die Drei Österlichen Tage im Kirchenraum ihrer Gemeinde vor Ort zu feiern. Angesprochen sind jene Priester (Pfarrer), die gesund sind, einer Gemeinde vorstehen und im Sinne der nachfolgenden Punkte einen geeigneten Kirchenraum haben. Mittels der modernen Übertragungstechniken wissen sich die Gläubigen so in Gemeinschaft verbunden.
 
Es wird – unter Berücksichtigung der Hinweise und Vorschläge der Gottesdienstkongregation vom 25.3.2020 (Dekret In der Zeit von Covid-19 [II]) – Folgendes empfohlen, stets unter Beachtung der je aktuellen staatlichen Massnahmen:
 
  1. Der Priester (Pfarrer) einer bzw. mehrerer Pfarreien, dessen Kirchenraum sich für die nötige Distanz und gemeinsame Feier eignet, soll zur liturgiegerechten Feier an einem Ort 2 bis 4 sich als gesund erklärende und nicht einer Risikogruppe angehörende Gläubige bitten, mit ihm den Palmsonntag und die Drei österlichen Tage zu feiern. Gegenüber der Gesamtgemeinde ist es wichtig, klar zu kommunizieren, dass die kleine Gemeinschaft einen Dienst leistet, indem sie die grosse Gemeinde (Pfarrei, Seelsorgeeinheit, Pastoralraum, Dekanat…) repräsentiert, da diese nicht anwesend sein kann. Sie nehmen stellvertretend für die anderen deren Anliegen auf. Diese kleine Gemeinschaft feiert die Liturgie dieser Tage entsprechend den liturgischen Büchern. Dabei sind folgende Besonderheiten zu beachten. Bei der Vorbereitung der Liturgie ist auf die gesundheitliche Sicherheit aller zu achten. Zwischen den Teilnehmenden am Gottesdienst ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
  2. Diese kleine Gottesdienstgemeinschaft wird gebildet von den nötigen liturgischen Diensten. Auch der Gesang soll nach den Möglichkeiten der kleinen Gruppe der Liturgie entsprechend gepflegt werden.
  3. Klöster, Ordens- und religiöse Hausgemeinschaften passen, insofern sie isoliert leben, die Richtlinien in eigener Verantwortung ihrer Situation an.
  4. Bei den Eucharistiefeiern am Palmsonntag, Gründonnerstag und in der Osternacht ist es wegen der Ansteckungsgefahr angezeigt, dass nur der vorstehende Priester kommuniziert. Die übrigen Mitfeiernden bringen währenddessen mit einem passenden Gesang zum Ausdruck, dass sie mit dem Priester und mit allen Mitfeiernden zuhause in Christus verbunden sind.
  5. Die Gemeindemitglieder sollen über die gottesdienstlichen Zeiten ihrer kleinen liturgischen Gemeinschaft informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls während dieser Zeit als Hauskirche mit dem Wort Gottes, dem Bibelgespräch, dem gemeinsamen Beten oder im Lobpreis im Glauben verbunden wissen können.
  6. Äussere Zeichen können den Gläubigen eine gemeinsame Erfahrung der Verbundenheit ermöglichen (Lichter vor dem Fenster oder auf dem Balkon).
  7. Für die Hauskirche stellt das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz Anregungen zum Gebet zur Verfügung. z. B. Hausgebet mit Segnung der Palmzweige, Ölbergandacht am Gründonnerstag, Haus-Feier der Kreuzverehrung, Kreuzwegandacht (z. B. KG 408; 409), Feierandacht in der Osternacht mit Lichtlobpreis und Danksagung, Segen der Osterspeisen, wobei weitere Angebote von Liedern, Gebeten und Andachten im KG zur Verfügung stehen (www.liturgie.ch)
 
Palmsonntag
Das Gedächtnis des Einzugs Christi in Jerusalem muss im Innern der Kirche begangen werden (zweite Form: Feierlicher Einzug; MB [6]). Die Verteilung der Zweige entfällt.
 
Die Drei Österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung des Herrn
 
Die Feier vom Letzten Abendmahl (Gründonnerstag)
Um 20.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst). Die Menschen sind aufgefordert, Kerzen in ihre Fenster zu stellen und zu beten. Parallel dazu wird von der kleinen Feiergemeinschaft stellvertretend die Feier vom Letzten Abendmahl gefeiert.

Die Fusswaschung entfällt.Der dienende Christus ist gegenwärtig in allen Menschen, die besonders in diesen Tagen die Nächstenliebe leben.
 
Die Messe endet mit dem Schlussgebet. Der Vorsteher überträgt anschliessend das Allerheiligste in den Tabernakel.
 
Die Feier vom Leiden und Sterben Christi (Karfreitag)
Die Feier besteht aus drei Hauptteilen: Liturgie des Wortes, Grosse Fürbitten (vgl. KG 422), Kreuzverehrung.
 
Die Kommunionfeier entfällt.
 
Angesichts der kleinen Feiergemeinde ist es möglich, die Grossen Fürbitten und die Verehrung des Kreuzes zu verbinden. Zur Kreuzverehrung empfiehlt sich ein Kreuz, das der Priester alleine halten (und ggf. enthüllen) kann. Der Akt der Kreuzverehrung durch einen Kuss soll auf den Priester allein beschränkt werden.
 
Alternativ dazu ist es auch möglich, dass die Versammelten gemeinsam zu einer Kreuzesdarstellung im Kirchenraum ziehen. Sie stellen sich dort vor dem Kreuz auf, und singen den Ruf zur Kreuzerhebung.
 
Aus den Grossen Fürbitten kann eine Auswahl getroffen werden. In diesem Jahr kommt auch eine zusätzliche Bitte hinzu, die sich ausdrücklich auf die Coronavirus-Krise bezieht.
 
Ein Kreuz zur Kreuzverehrung soll aufgestellt oder hingelegt werden, damit es die Gläubigen beim Besuch der Kirche (unter Wahrung der Vorschriften) verehren können.
 
Die Feier der Osternacht
Grundsätzlich wird auf das Osterfeuer verzichtet. Die Osterkerze wird in diesem Fall mit einem frischen Zündholz entzündet.
 
Wo es aber möglich ist, soll das Feuer auf freiem Platz vor der Kirche entzündet werden, das während der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindenden Feier weiterbrennt. In diesem Fall ist eine Brandwache zu organisieren (eine sechste Person, z. B. der Sakristan).
 
In der Kirche wird das Licht von der Osterkerze an die Mitfeiernden verteilt. Diese entzünden dann nach Möglichkeit die übrigen im Kirchenraum vorhandenen Kerzen (z. B.: Apostelleuchter). Weitere Kerzen können im Kirchenraum verteilt sein, die die physisch abwesenden Gläubigen symbolisieren.
 
Das Osterlob (Exsultet) soll gesungen werden (allenfalls gekürzt).
 
Beim Gloria sollen wenn möglich die Kirchenglocken läuten, um die Einheit der Kirche zu bezeugen.
 
Die Tauffeier wird auf die Erneuerung des Taufversprechens reduziert.
 
Der Lobpreis und die Anrufung Gottes über dem Wasser (Taufwasserweihe) mit Asperges werden erst ein Element am Beginn des ersten Sonntagsgottesdienstes nach Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen sein.
 
Ostersonntag
Um 10.00 Uhr läuten im ganzen Land die Glocken (Geläut wie zum Hauptgottesdienst).
 
Im Übrigen sind über diese Empfehlungen hinausgehende Weisungen der Diözesen zu beachten.
 
Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.
 

Coronavirus

Die SBK passt aufgrund der «Ausserordentlichen Lage» in der Schweiz und der damit eingehenden neuen bundesrätlichen Massnahmen gegen das Coronavirus ihre Empfehlungen wie folgt an (Stand 17. März 2020):

  • Die Anordnungen von Bund und Kantonen sind zu strikte befolgen. Ebenso die diözesanen Vorschriften.
  • Die Hygienemassnahmen und das Distanzhalten sind entscheidend. Der Schutz der Risikogruppen hat erste Priorität.
  • Wer Grippesymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause.
  • Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.
  • Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden so einfach wie möglich und mit so wenigen Personen wie möglich gefeiert.
  • Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern nur noch privat gefeiert werden.
  • Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht.
  • Sämtliche Veranstaltungen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen und Fachstellen sind untersagt.
  • Verantwortlich für Entscheide und ihre Umsetzung sind weiterhin die Leitungen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen und Fachstellen im Gespräch mit den Anstellungsbehörden und den pastoralen Räten.
  • Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet offen.
  • Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
  • Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme ist das Viaticum.
  • Der Empfang des Beichtsakramentes ist nur im Rahmen der Einzelseelsorge möglich.
  • Der Besuch in Alters- und Pflegeheimen ist im Voraus mit der Hausleitung abzusprechen.
  • Spezialseelsorgerinnen und Spezialseelsorger sprechen mit der Leitung ihrer lnstitution ihren Dienst ab.

Die SBK fordert alle auf, in Selbstverantwortung ihren Teil zur Eindämmung dieser Pandemie beizutragen.

Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.

Übersicht der Massnahmen der Bistümer

Bistum Basel

Bistum Chur

Bistum St. Gallen

Bistum Lausanne-Genf-Freiburg

Bistum Sitten

Bistum Lugano

Die SBK empfiehlt für alle am Coronavirus Erkrankten sowie für das medizinische Fachpersonal zu beten. Sie ruft dazu auf, wegen der besonderen Lage, nicht in Panik zu verfallen, sondern Ruhe zu bewahren und das Vertrauen in unseren Herrn zu wahren.

Gebet für Betroffene und andere

Beten wir für alle Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind,
für alle, die Angst haben vor einer Infektion,
für alle, die sich nicht frei bewegen können,
für die Ärztinnen und Pfleger, die sich um die Kranken kümmern,
für die Forschenden, die nach Schutz und Heilmittel suchen,
dass Gott unserer Welt in dieser Krise seinen Segen erhalte.

Allmächtiger Gott, du bist uns Zuflucht und Stärke,
viele Generationen vor uns haben dich als mächtig erfahren,
als Helfer in allen Nöten.
Steh allen bei, die von dieser Krise betroffen sind,
und stärke in uns den Glauben, dass du dich um jede und jeden von uns sorgst.
Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

 

327. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

Humanitäre Korridore ermöglichen

Die 327. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 2. bis 4. März 2020 in Genf im «Le Cénacle» statt.

Die Schweizer Bischöfe und Territorialäbte beobachten die Flüchtlingssituation an den südlichen Grenzen Europas mit grosser Sorge. Die neuesten Entwicklungen verschärfen die Lage der Flüchtlinge an der griechischen Grenze empfindlich und nachhaltig. Dass die Schweiz Griechenland bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise stärker unterstützen will, hat die SBK mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. Staatssekretär Mario Gattiker, Direktor des Staatssekretariats für Migration, hatte anfangs Februar bei seinem Besuch in Athen die Bereitschaft der Schweiz signalisiert, eine gewisse Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufzunehmen, sofern familiäre Verbindungen in die Schweiz bestehen. Wenige Tage zuvor hatte Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, die Europäische Kommission mit Nachdruck aufgefordert, angesichts der schwierigen humanitären Lage einen Aktionsplan für Griechenland zu entwickeln. Die SBK dankt allen Hilfswerken für ihren Einsatz, sei es direkt vor Ort, sei es in der Schweiz. Sie begrüsst die Schaffung von humanitären Korridoren und bietet hier den Hilfswerken gerne ihre Unterstützung an.

Die SBK engagiert sich in einem Projekt der armenischkatholischen Kirche in Griechenland mit einem finanziellen Beitrag. Das Projekt hat zum Ziel, verletzliche Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren vor Ort mit Unterkunft, Essen und Kleidung zu unterstützen und zu begleiten. Das Projekt, das bereits seit drei Jahren läuft, kann so um ein Jahr verlängert werden.

Gemeinsam auf dem Weg für die Erneuerung der Kirche

An der letzten ordentlichen Vollversammlung entschied die SBK, dass der Prozess auf lokaler, diözesaner und sprachregionaler Ebene beginnen soll. Über erste Erfahrungen tauschten sich die Mitglieder der SBK aus. Der eingeschlagene Weg wird fortgesetzt. Die SBK will in einer zweiten Phase die diözesanübergreifenden Herausforderungen auf nationaler Ebene begleiten. Dazu gehört der Austausch mit verschiedenen Gruppen und Gläubigen. In diesem Zusammenhang haben sich die Mitglieder der SBK über das nachsynodale apostolische Schreiben «Querida Amazonia» ausgetauscht. Die vier im Dokument erwähnten Träume des Papstes inspirieren auch die Kirche in der Schweiz und können mit den nötigen Anpassungen auf die hiesigen Verhältnisse als gute Ausgangsposition für die bevorstehenden Gespräche dienen.

Neubau der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde

«Das Projekt ist zwar komplex, aber wir kommen gut voran», so fasste Dr. Jean-Pierre Roth, Präsident der Stiftung für die Renovation der Kaserne der Päpstlichen Schweizergarde im Vatikan, den aktuellen Projektstand des vorgesehenen Neubaus der Kaserne zusammen. Eine Machbarkeitsstudie zeigte, dass nur ein Abriss der Kaserne und ein Neubau auf dem bestehenden Grundriss den gestellten Anforderungen zu entsprechen vermag. Bis Ende 2020 sollten für den Bau die notwendigen Bewilligungen der Stadt Rom, des Vatikans sowie der UNESCO vorliegen. Für die Detailplanung und den Umzug der Schweizergarde in ein Provisorium sind anschliessend zwei Jahre vorgesehen. Abriss und Neubau der Kaserne sind nach aktuellem Stand für die Jahre 2023 bis 2026 geplant. Es könnte somit gelingen, 2027 das 500-Jahr-Gedenken an den Sacco di Roma mit der Einweihung der neuen Kaserne zu kombinieren. Eine der zahlreichen architektonischen Herausforderungen des Neubaus ist die Freilegung der historischen Via Francigena, welche ursprünglich durch die Kaserne verlief, später jedoch durch eine Mauer unterbunden wurde. Auch soll der Neubau die Sicht auf den Passetto verbessern, welcher den Vatikan mit der Engelsburg verbindet. Für die Mittelbeschaffung wurde ein Patronatskomitee mit alt Bundesrätin Doris Leuthard als Präsidentin gegründet. Der Gesamtbetrag, der im In- und Ausland für den Neubau und die temporäre Unterbringung der Garde während der Bauzeit gesammelt werden muss, beträgt rund 55 Mio. Franken.

Coronavirus

Anlässlich des Schweizer Krankensonntags vom 1. März betete die Kirche für alle Leidenden und auch besonders für die am Coronavirus erkrankten Menschen sowie für das medizinische Fachpersonal. Die SBK ruft dazu auf wegen der besonderen Lage, nicht in Panik zu verfallen, sondern Ruhe zu bewahren und das Vertrauen in unseren Herrn zu wahren.

Zur Prävention gegen eine Ansteckung durch das Coronavirus empfiehlt die SBK, sich regelmässig über die Vorschriften der staatlichen Behörden zu informieren. Unter Beachtung dieser Vorschriften stehen die Verantwortlichen vor Ort in der Pflicht, situativ angemessen zu entscheiden. Auch die Teilnehmenden von Veranstaltungen sind angehalten, sich und ihr Umfeld zu schützen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.

Für Liturgien gelten folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Wer Grippensymptome aufweist, bleibt zu Hause.
  • In der Eucharistiefeier erhalten die Gläubigen die Kommunion auf die Hand. Wer die Kommunion austeilt, hat vorher die Hände zu desinfizieren.
  • Bei einer Konzelebration wird das Blut Christi durch Eintauchen der Hostie konsumiert.
  • Die Weitergabe des Friedensgrusses durch Handschlag entfällt.
  • An manchen Orten kann es angebracht sein, die Weihwasserbecken zu leeren.

Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld»

Bischof Charles Morerod ist seit anfangs 2019 Verantwortlicher der SBK für das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld». Er wünscht, mindestens bis zum Abschluss der im Bistum laufenden Untersuchungen nicht mehr an Sitzungen des Fachgremiums teilzunehmen und tritt somit ab sofort in den Ausstand. Abt Urban Federer wird für diese Zeit im Fachgremium seine Stellvertretung übernehmen.

Begegnung mit dem Apostolischen Nuntius

Zum traditionellen Besuch des Apostolischen Nuntius in der Schweiz empfing die SBK Erzbischof Dr. Thomas Edward Gullickson sowie Nuntiaturrat Mgr. Dr. José Manuel Alcaide Borreguero. Der Apostolische Nuntius bestätigte das Datum des nächsten Besuchs ad limina apostolorum der SBK: voraussichtlich am 28. Januar 2021 wird Papst Franziskus die Mitglieder der SBK empfangen. Letztmals fand der Adlimina-Besuch 2014 statt.

 

Ernennung

Für die Kommission Justitia et Pax wurde Dorothée Thévenaz Gygax, Fastenopfer, als neues Mitglied gewählt.

Eucharistiefeier in der Kapelle des Cénacle

Zum Abschluss der ordentlichen Vollversammlung luden die Mitglieder der SBK die Gläubigen am 4. März um 11 Uhr zu einer Eucharistiefeier in die Kapelle des Cénacle ein. Der Feier stand Weihbischof Alain de Raemy vor.

Schweizerische Bischofskonferenz

 

 

1 Vgl. Gottesdienst-Übertragungen in Hörfunk und Fernsehen. Leitlinien und Empfehlungen, hrsg. v. Sekretariat der DBK in Zusammenarbeit mit den Liturgischen Instituten Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (Die deutschen Bischöfe 169), 2. Auflage, Bonn 2007, S. 9.

2 Ebd., S. 14.

 

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

Dokumente