Abklärungen Ferienvertretungen durch ausländische Priester
Da Ferienvertretungen von Priestern in Seelsorgeräumen nicht über die diözesanen Personalabteilungen abgewickelt werden können, hat die DOK an ihrer letzten Sitzung vom 17. Mai im Rahmen der Präventionsmassnahmen
folgenden Beschluss gefasst:
- Die pastoralen Leitungen in den Seelsorgeräumen bzw. die Oberinnen der Frauenklöster fordern bei ausländischen Priestern, die als Ferienvertretungen vorübergehend in der Schweiz Dienste übernehmen, beim zuständigen Bischof bzw. Ordensobern eine Unbedenklichkeitserklärung ein.
- Zugleich verlangen sie eine Kopie des gültigen Celebrets (nicht älter als ein Jahr).
- Unbedenklichkeitserklärung und Kopie des Celebrets müssen im Archiv des Seelsorgeraums oder des Klosters aufbewahrt werden.
Dieser Beschluss ist ab dessen Publikation in Kraft gesetzt und ab dem 1. Juli 2022 umzusetzen.
Generalvikar Guido Scherrer, Präsident DOK