Im Folgenden drucken wir eine Wortmeldung von Msgr. Hans Feichtinger ab, die der SKZ-Redaktion im Nachgang zur Medienkonferenz anlässlich der Herausgabe des Buches «Staatskirchenrechtliche Körperschaften im Dienst an der Sendung der Katholischen Kirche in der Schweiz» (herausgegeben von Libero Gerosa; LIT-Verlag Berlin u. a. 2014, 289 S.) zugekommen ist. Die wichtigsten Inhalte dieses Buches habe ich im Frontartikel «Ja zu Körperschaften auf verbindlicher Grundlage» der SKZ vom 3. Juli 2014 (Nr. 27–28) zusammengefasst und gewürdigt. Msgr. Hans Feichtinger wirkte in der von der Schweizer Bischofskonferenz eingesetzten Kommission, die das Buch als Schlussbericht herausgegeben hat, als Vertreter des Vatikans mit. Zwischenzeitlich ist er nicht mehr an der Glaubenskongregation in Rom tätig, sondern wissenschaftlich und seelsorgerlich in Kanada.
Da in der Wortmeldung von Hans Feichtinger Daniel Kosch und dessen Äusserungen an der Medienkonferenz vom 25. Juni 2014, während der die genannte Buchveröffentlichung vorgestellt wurde, angesprochen sind, dokumentieren wir nachfolgend das Referat von Daniel Kosch, damit die Leserinnen und Leser sich selbst ein Urteil darüber bilden können, ob die kritischen Einwände von Msgr. Hans Feichtinger zutreffend sind. Zwischenzeitlich hat sich die RKZ die Empfehlungen ihrer Kommission für Staatskirchenrecht und Religionsrecht zum Vademecum zu eigen gemacht und diese veröffentlicht (http://www.rkz.ch/index.php?&na=2 4,0,0,0,d#Positionspapiere).