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Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz

Die 321. ordentliche Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) fand vom 3. bis 5. September im bischöflichen Ordinariat von St. Gallen statt. Im Folgenden ein Auszug der wichtigsten Beschlüsse. Die Mitteilung in voller Länge findet sich unter www.bischoefe.ch.

Verschärfung der Anzeigepflicht bei Offizial- delikten gegenüber einer erwachsenen Person
Die «Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld» sahen bisher vor, dass das erwachsene Opfer einerseits in jedem Fall auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hinzuweisen war und es anderseits gegenüber den kirchlichen Amtsträgern Einspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige erheben konnte. Die SBK beschloss eine Änderung der Richtlinien, wonach das Opfer nicht mehr über ein «Vetorecht» verfügen soll. Kirchliche Amtsträger sollen künftig in jedem Fall Anzeige an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem Offizialdelikt erhalten. Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opferthera- peuten entstanden, die ein Vetorecht für die Opfer gefordert hatten. Die Praxis zeigte jedoch, dass, wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potenziellen künftigen Opfern. Mit dieser Anzeigepflicht will die SBK die klare Position der katholischen Kirche in der Schweiz verdeutlichen und hofft, dass diese Massnahme die Opfer nicht an einer Meldung hindern wird. Ungeändert bleibt die Anzeigepflicht bei Verdacht im pädosexuellen Bereich. Bevor die Änderung in Kraft treten kann, muss sich auch die Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz – als zweite Trägerin der Richtlinien – mit ihr einverstanden erklären.

Aufstockung des Genugtuungsfonds
Ende 2016 rief die SBK die «Kommission Genugtuung für Opfer von verjährten sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld» ins Leben. Gleichzeitig wurde ein Genugtuungsfonds in der Höhe von rund CHF 500 000 geäufnet, um den Opfern von verjährten Übergriffen Genugtuungsbeiträge auszubezahlen. Diser Fonds wird von der SBK, der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz (VOS'USM) und der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) finanziert. Ende 2017 beschloss die SBK eine Aufstockung von CHF 300 000. Gemäss Hochrechnung wird das Geld per Ende 2018 aufgebraucht sein. Deshalb sprach sich die SBK für eine zweite Realimentierung des Fonds um weitere CHF 300 000 aus.

Wahl des Präsidiums SBK (2019–2022)
Die Mitglieder der SBK wählten für die nächste Amtsdauer ihr neues Präsidium:

  • Mgr. Felix Gmür (Bischof von Basel), Präsident;
     
  • Mgr. Markus Büchel (Bischof von St. Gallen), Vizepräsident;
     
  • Mgr. Alain de Raemy (Weihbischof von Lausanne-Genf- Freiburg), Mitglied des Präsidiums.

Ausserordentlicher Missionsmonat Oktober 2019
Papst Franziskus lud die Weltkirche dazu ein, im Oktober 2019 einen Ausserordentlichen Missionsmonat zu feiern. Im Mittelpunkt stehen das Gebet, das Zeugnis und die Reflexion über die zentrale Bedeutung der missio ad gentes. Der Papst nennt vier Dimensionen, die der Vorbereitung und der Durchführung des Ausserordentlichen Missionsmonats im Oktober 2019 zugrunde liegen sollen: die persönliche Begegnung mit Jesus Christus, das Zeugnis, die Bildungsarbeit sowie das karitative Wirken. Die SBK beschloss, zur Vorbereitung eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Jean-Marie Lovey zusammenzustellen.

Ernennungen

Die SBK ernannte folgende Mitglieder:

  • Prof. tit. Dr. phil. Bernard N. Schumacher, Interdisziplinäres Institut für Ethik und Menschenrechte, Universität Freiburg i. Ue., in die Kommission für Bioethik;
     
  • Abouna Milad Zein, Priester der maronitischen Gemeinschaft, in die Kommission für den Dialog mit den Muslimen.

Die Vollversammlung wurde mit einer Eucharistiefeier in der Kathedrale von St. Gallen beschlossen. Der Feier stand Bischof Markus Büchel vor.

Schweizer Bischofskonferenz

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

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