347. ord. Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz SBK
Vom 10. bis 12. März versammelten sich die Mitglieder der SBK zur ersten Sitzung des Jahres im Benediktinerkloster Fischingen TG. Ein zentrales Thema war die weitere Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen in Bereich Missbrauch in der katholischen Kirche in der Schweiz. So verabschiedete die SBK die Statuten des nationalen Straf- und Disziplinargerichts. Diese werden nun dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur (Vatikan) zur Genehmigung vorgelegt.
Assessments für angehende Seelsorgende
Die Mitglieder der SBK erliessen das Dekret zur Einführung der obligatorischen psychologischen Eignungsprüfung zukünftiger Seelsorger/innen. Dieses Dekret wird nachfolgend in dieser Ausgabe der SKZ promulgiert und tritt am 31. März 2025 in Kraft. Diese Abklärung wird ab April 2025 zunächst für Absolvierende des Pastoral- bzw. Einführungsjahres durchgeführt sowie für jene, die sich am Schluss der Ausbildung befinden. Am Ende der Pilotphase (2025–2026) werden die Ergebnisse ausgewertet und dieses Abklärungsverfahren gegebenenfalls angepasst. Ab Sommer 2026 werden schrittweise auch jene Studierenden, die sich bereits in der Ausbildung befinden, ein Assessment durchlaufen. Für Personen, die neu mit der Ausbildung beginnen, entscheiden grundsätzlich die diözesanen Ausbildungsverantwortlichen über den Zeitpunkt des Assessments. Ziel ist es, dieses möglichst früh in der Seelsorgeausbildung anzusetzen. Spätestens bei der Anmeldung zur Berufseinführung bzw. vor der ersten kirchlichen Anstellung muss das Assessement durchgeführt worden sein.
Gebet für einen gerechten Frieden und Papst Franziskus
Die Mitglieder der SBK zeigen sich tief besorgt über die derzeitige Wiederaufrüstung in der Welt. Sie beten für den weltweiten Frieden und hoffen auf gerechte diplomatische Lösungen in den betroffenen Regionen. Sie beten ebenfalls gemeinsam für Papst Franziskus und wünschen ihm eine baldige Genesung.
Austausch mit Gästen
Am ersten Tag der Versammlung empfing die SBK Roland Loos, Präsident, und Urs Brosi, Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ). Inhalt des Treffens war der Dialog über laufende gemeinsame Projekte sowie über die schwierige Finanzlage in den kommenden Jahren. Selbentags wurde ebenfalls der Apostolische Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem mitbrüderlichen Austausch empfangen.
Rückkehr von Bischof Jean Scarcella ins Amt
Die SBK nahm die Rückkehr von Bischof Jean Scarcella ins Amt während ihrer Tagung in Fischingen zur Kenntnis. Dieser war 13. September 2023 aufgrund einer gegen ihn erhobenen Anklage von seinem Amt zurückgetreten. Das Dikasterium für die Bischöfe gab für seine Zustimmung keinen anderen Grund an als die Einhaltung des rechtlichen Rahmens. Wie die Schweizer Justiz hält sich auch die kirchliche Justiz an die rechtlichen Grundsätze eines Rechtsstaats. Die Staatsanwaltschaft Wallis hatte ihr Nichteintreten mit der Unmöglichkeit, den Sachverhalt zu ermitteln, sowie mit der Verjährung begründet.
Die SBK setzt sich weiterhin für die Umsetzung von Präventions- und Interventionsmassnahmen im Bereich des Missbrauchs ein.
Ernennung
- Christiane Schubert in die römisch-katholische Delegation der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK).
Schweizer Bischofskonferenz SBK
Dekret der Diözesanbischöfe bezüglich Einführung der psychologischen Eignungsprüfung von zukünftigen Seelsorger/innen
Die Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis von 2016 des Dikasteriums für den Klerus legt fest, dass es Aufgabe der Bischofskonferenzen ist, Normen zu erlassen, die die Modalitäten für die Einholung psychologischer Gutachten festlegen (vgl. RFIS n. 196). Dies wurde bereits in den im Jahre 1988 von der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) erlassenen «Rahmenordnungen für die Ausbildung zu den Diensten als Priester und als Pastoralassistent oder Pastoralassistentin in der Schweiz» berücksichtigt.
Nun haben die Schweizer Diözesanbischöfe, gestützt auf c. 455 § 4 CIC, entschieden, für die ganze Schweiz ein verbindliches, mehrstufiges Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender einzuführen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen werden dieses Assessment künftig standardmässig durchlaufen. Diese Eignungsprüfung wird auch gezielte Fördermassnahmen während der Ausbildung der Seelsorgenden ermöglichen. Die Grundlage bilden Basiskompetenzen, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind. Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte.
1. Studierende für den seelsorgerlichen Dienst in einer Schweizer Diözese absolvieren während der Ausbildung für die Zulassung zum kirchlichen Dienst eine vertiefte psychologische Abklärung.
2. Diese Abklärung basiert auf bereits vordefinierten Basiskompetenzen, welche die erforderlichen Fähigkeiten für ein angemessenes, empathisches und persönlichkeitsförderndes pastorales Wirken widerspiegeln.
3. Die Abklärung geschieht in vier Schritten:
a. Durchführung psychologischer Tests zur Erfassung der erwähnten Basiskompetenzen.
b. Persönliches kompetenzorientiertes Gespräch mit qualifizierten und erfahrenen Evaluationsexperten.
c. Forensisch-klinisches Gespräch zur Identifikation möglicher Risikofaktoren für den Seelsorgedienst.
d. Abschlussgespräch mit der Regentie des jeweiligen Bistums bzw. mit der vom Ortbischof bestimmten Instanz.
4. Personen, die in anderen Inkardinationsverbänden bzw. kirchlichen Strukturen ausgebildet wurden und/oder seelsorglich tätig waren, durchlaufen während der Integrationsphase in einer Schweizer Diözese das Assessment.
5. Für Seelsorgende, die während ihrer pastoralen Tätigkeit Auffälligkeiten zeigen, welche auf ernste Defizite betreffend Basiskompetenzen, psychische Verfasstheit, charakterliche Ausgeglichenheit oder affektive Reife hinweisen, wird ein solches Eignungsverfahren auch indiziert sein.
6. Die Abwicklung des Abklärungsverfahrens obliegt sprachregionalen Koordinationsstellen.
7. In Bezug auf den Ablauf, die Durchführung und das Ergebnis eines Assessments besteht keine Rekursmöglichkeit.
8. Umsetzungsfragen werden von den unterzeichnenden Diözesanbischöfen in entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu diesem Dekret geregelt.
Dieses Dekret wird in der Schweizerischen Kirchenzeitung promulgiert und tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Gezeichnet:
DDr. Charles Morerod OP, Präsident der SBK und
Bischof von Lausanne, Genf, Freiburg;
DDr. Joseph Maria Bonnemain, Vize-Präsident der SBK und Bischof von Chur;
Markus Büchel, Bischof von St. Gallen;
DDr. Felix Gmür, Bischof von Basel;
Jean-Marie Lovey CRB, Bischof von Sitten;
Alain de Raemy, Apostolischer Administrator
des Bistums Lugano;
Davide Pesenti, Generalsekretär der SB