Dranbleiben und weiterentwickeln

SBK, RKZ und KOVOS haben per 12. September 2023 fünf nationale Massnahmen gegen Missbrauch in die Wege geleitet. Stefan Loppacher zeigt auf, was bisher wie umgesetzt wurde. Ein Baustellenrundgang.

Der vor einem Jahr veröffentlichte Bericht zum wissenschaftlichen Pilotprojekt1 belegt auch bei uns für die letzten 70 Jahre ein ähnliches Ausmass an Fällen sexuellen Missbrauchs gegen Minderjährige und Erwachsene, wie es bereits aus zahlreichen anderen Ländern bekannt ist. Trotz sehr unterschiedlicher Herangehensweisen dieser Untersuchungen sind die Befunde über Ermöglichungsbedingungen und Ursachen für sexualisierte Gewalt und deren Vertuschung im Kirchenraum weltweit dieselben oder ähneln sich stark. Die Reaktionen auf die Veröffentlichung solcher Berichte fallen hingegen international unterschiedlich aus und sind nicht zuletzt auch ein Ausdruck der vor Ort herrschenden kirchlichen Kultur und des gesamtgesellschaftlichen Umgangs mit der Thematik. Die an dieser Stelle zu thematisierenden neuen national beschlossenen Massnahmen2  und deren Umsetzung sind gewiss nicht die einzige, aber eine nachhaltige Weise, wie die katholische Kirche Schweiz auf den 12. September 2023 reagiert. Sie sind selbstverständlich nicht geeignet, alle Probleme zu lösen, und gehen manchen zu wenig weit. Sie setzen jedoch an hochrelevanten Stellen an und haben das Potenzial, strukturelle Verbesserungen zu bewirken.

Prävention als Permanentleistung

Dabei gilt es zu bedenken, dass der Prozess der Implementierung von Massnahmen gegen Missbrauch in der Kirche bereits vor rund zwei Jahrzehnten begonnen hat und in den nächsten paar Jahren auch nicht einfach abzuschliessen sein wird. Prävention ist als Permanentleistung und kontinuierliche Weiterentwicklung der eigenen Organisation zu verstehen, welche oft kein exaktes Startdatum und erst recht keinen Abschlusstermin kennt. Es scheint mir wichtig, die nun zu besprechenden neuen Massnahmen aus den Bereichen Personal-, Beschwerde- und Krisenmanagement auf diesem Hintergrund zu verstehen, also als Elemente einer langfristigen Organisationsentwicklung zum Schutz der Menschen in der Kirche.

Professionelle Opferberatung, Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen

Durch die Konfrontation mit schwerwiegenden Missbrauchsfällen vor Ort wurden vor über 20 Jahren die ersten diözesanen Fachgremien als zentrale Elemente in den Beratungs- und Meldestrukturen geschaffen. In den letzten Jahren wurden diese Gremien unterschiedlich weiterentwickelt. Zwar wurde und wird viel gute und engagierte Arbeit geleistet, um Betroffene zu unterstützen. Dennoch ist eine professionelle Begleitung von betroffenen Menschen nicht in der ganzen Schweiz gewährleistet, wie der Pilotprojektbericht der Universität Zürich festhält und die Erfahrung Betroffener zeigt. Zudem kann die Beratung auch bei noch so viel gutem Willen nicht unabhängig sein, solange diese nahe bei der Täterorganisation angesiedelt ist. Die Unabhängigkeit des Beratungs- und Unterstützungsangebotes für Gewaltopfer ist jedoch ein entscheidender Faktor, weshalb Opferberatung und Meldestrukturen aus fachlicher Sicht organisatorisch und personell klar voneinander zu trennen sind. Die Stelle, welche eine Verdachtsmeldung an die Kirche entgegennimmt und die Institution in der Fallbearbeitung berät, soll nicht zugleich die betroffene Person beraten und begleiten, da andernfalls Interessen- und Loyalitätskonflikte vorprogrammiert sind. Bei der Opferberatung müssen die Bedürfnisse der betroffenen Personen im Zentrum stehen. Eine Meldestelle hingegen kann nicht auf die gleiche Weise Rücksicht auf die Bedürfnisse Betroffener nehmen. Denn wenn ein Gefährdungspotenzial vorliegt, ist die Kirche verpflichtet, für den Schutz weiterer gefährdeter Personen zu sorgen, was bedeutet, dass die Garantenpflicht gegebenenfalls gegenüber den Opferinteressen Vorrang hat.

Zusammenarbeit mit kantonalen Opferberatungsstellen

Die Schweiz verfügt über ein Netz professioneller Opferberatungsstellen, die auf der Basis des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG vom 23. März 2007) mit staatlichem Auftrag und somit völlig unabhängig von der Kirche tätig sind. Es liegt somit auf der Hand, auf dieses Angebot abzustützen, anstatt als Kirche selbst eine professionelle Anlauf- und Hilfestelle für Betroffene mit gut ausgebildetem Personal, mit ausreichend Ressourcen und der nötigen Qualität aufzubauen, die dann, selbst wenn das gelingen würde, immer noch keine unabhängige Stelle wäre. Dazu werden seit Ende 2023 Gespräche mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und mit weiteren Fachleuten der Kantone und der Beratungsstellen geführt. Parallel dazu wurde ein Konzept entwickelt, welchem die SODK im Juni zugestimmt hat.3 Das Konzept sieht drei Pfeiler vor, wobei die soeben skizzierte unabhängige Beratung durch die Opferberatungsstellen mit finanzieller Beteiligung durch die Kirche den ersten Pfeiler bildet. In den kommenden Monaten sind noch verschiedene Umsetzungsfragen mit der SODK und den innerkirchlichen Partnern zu klären.

Nationale kirchliche Informationsstelle und verbesserte lokale Fallbearbeitungsstrukturen

Aufgrund der Heterogenität und Komplexität der Kirchenstrukturen in der Schweiz ist es selbst für Fachleute der Opferberatung oft schon eine Herausforderung, die richtige Ansprechstelle für ein konkretes Anliegen eines/einer Betroffenen ausfindig zu machen. Dafür soll als zweiter Pfeiler eine nationale kirchliche Informations- und Koordinationsstelle geschaffen werden, welche den Fachleuten der kantonalen Opferberatung kirchliche Informationen und Unterstützung für fallspezifische Abklärungen zur Verfügung stellt. In einem weiteren Entwicklungsschritt wird es darum gehen, die bestehenden kirchlichen Interventionskonzepte und Fallbearbeitungsstrukturen auf der Basis gemeinsamer Standards zu überprüfen und auf die neuen Voraussetzungen hin anzupassen. Ziel dieses dritten Pfeilers ist es, dass in Zukunft jedes Bistum über eine zentrale, kompetente und professionell geführte Stelle verfügt, bei der Betroffene – nachdem sie unabhängig beraten wurden und sofern sie dies wollen – der Kirche Fälle melden können. An diesen Stellen ist es dann, eine Anzeige, Sofortmassnahmen, innerkirchliche Abklärungen, Ermittlungen, Disziplinar- und Strafmassnahmen gegen Beschuldigte sowie weitere Schritte zu prüfen und in die Wege zu leiten.

Assessments für künftiges Kirchenpersonal

In der Auswahl von kirchlichem Personal ist gewiss vieles bereits anders und auch besser als noch vor wenigen Jahrzehnten. Dennoch soll auch hier künftig konsequent auf externe Abklärungen mittels professioneller Assessments gesetzt werden. Seelsorge findet in asymmetrischen Beziehungen statt, betrifft oft sensible persönliche Bereiche und ist von starken Abhängigkeitsverhältnissen geprägt. Damit Personen überhaupt für die Seelsorge in Frage kommen, müssen diese über eine Reihe von Qualitäten fachlicher und persönlicher Natur verfügen. Bis zu einem gewissen Grad lässt sich das Vorhandensein dieser Qualitäten oder zumindest das Entwicklungspotenzial dafür in einem Assessment eruieren. Zudem geht es darum, problematische Anteile in der Persönlichkeit zu erkennen und eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Seit dem Frühjahr arbeiten kirchliche Vertreterinnen und Vertreter dafür mit Prof. Jérôme Endrass, forensischer Psychologe, Leiter Forschung & Entwicklung, Justizvollzug und Wiedereingliederung beim Amt für Justizvollzug des Kanton Zürichs, und seinem Team zusammen, um gemeinsam Assessmentkriterien zu entwickeln und Umsetzungsfragen zu klären.

Standards für Personaldossiers und Informationsaustausch

Der durch das Pilotprojekt der Universität Zürich belegte, in manchen Fällen grobfahrlässige Umgang mit Sexualstraftätern (Passivität, Versetzung usw.) ist auch Ausdruck einer teils mangelhaften Professionalisierung des HR-Bereichs in den Bistümern, Landeskirchen, Pfarreien und Ordensgemeinschaften. Notwendige Schritte wurden unterlassen, relevante Informationen nicht dokumentiert oder nicht weitergegeben. Hier geht es darum, einen institutionalisierten Informationsaustausch zwischen den diversen kirchlichen Anstellungsinstanzen zu etablieren. Dafür arbeiten wir mit der auf HR-Fragen spezialisierten Firma von Rundstedt zusammen, welche über Niederlassungen in allen Sprachregionen der Schweiz verfügt. Sie hat den Auftrag, zusammen mit kirchlichen Akteuren ein Handbuch mit Standards zur Führung und zur Archivierung von Personaldossiers sowie zur Weitergabe von anstellungsrelevanten Informationen zu entwickeln. Im Verlauf des nächsten Jahres sollen Schulungen folgen und individuelle Unterstützung für kirchliches HR-Personal angeboten werden.

Auf einer Baustelle ist nicht alles im Voraus planbar, da sich viele Herausforderungen nicht antizipieren lassen. Sie zeigen sich erst, nachdem mit dem Bau oder Umbau begonnen wurde und verschiedene Akteure vor Ort zusammenwirken. Das ist auch bei der Umsetzung dieser Vorhaben der Fall. Zumindest ein Teil ihres Erfolgs hängt nicht zuletzt davon ab, wie weit die Zusammenarbeit von nationalen Akteuren und lokalen Verantwortlichen gelingt und wie gut gesamtschweizerische Mindeststandards und regional unterschiedliche Voraussetzungen und Möglichkeiten aufeinander abgestimmt sind.

Stefan Loppacher

 

1 Bignasca et al., Pilotprojektbericht 2023, gesamter Bericht: https://zenodo.org/records/10058809

2 Per 12.9.2023 waren es fünf Massnahmen, die SBK, RKZ und KOVOS auf nationaler Ebene gemeinsam beschlossen. Die Liste findet sich unter https://www.missbrauch-kath-info.ch/massnahmen. Im Laufe des Herbsts 2023 kam seitens der SBK das Projekt eines nationalen kirchlichen Strafgerichts hinzu, wozu mit den Verantwortlichen in Rom erste Gespräche stattfanden. Der vorliegende Beitrag befasst sich aufgrund des aktuellen Projektstandes und aus Platzgründen lediglich mit den ersten drei dieser insgesamt sechs Massnahmen.

3 Siehe entsprechende Medienmitteilung (Shortlink): https://tinyurl.com/23ys5m72

 


Stefan Loppacher

Dr. iur. can. Stefan Loppacher (Jg. 1979) studierte Theologie an der Theologischen Hochschule in Chur und promovierte in Rom im Bereich «Kirchliches Strafverfahren und sexueller Missbrauch Minderjähriger». 2019 bis 2024 war er Präventionsbeauftragter des Bistums Chur. Seit dem 1. Juli 2024 leitet er die neue nationale Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext» bei der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).