Die zentralen Positionen von Humanae vitae (HV) sind: «dass jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens hingeordnet sein müsse» (11); dass jeder eheliche Akt, der absichtlich unfruchtbar gemacht werde, «in sich unsittlich» sei (14); und dass die Berücksichtigung der empfängnisfreien Zeiten erlaubt sei, und zwar auch zur Vermeidung von Kindern «aus guten Gründen» (16). Die Enzyklika war bemüht, sich auf den Boden der vom Zweiten Vatikanischen Konzil entwickelten personalen Sicht von Ehe, Sexualität und Liebe zu stellen. Gleichzeitig beschritt sie in der Art ihres Sprechens und Begründens einen eigenen Weg.
Grenzen naturrechtlichen Argumentierens
Diese Spannung zwischen zwei Stilen moraltheologischen Sprechens und Argumentierens bleibt über die folgenden Jahrzehnte bestehen und verschärft sich im Lauf der weiteren Verlautbarungen vor allem während des Pontifikats Johannes Pauls II. erheblich. Sie hat zu einer Reihe von schmerzlichen Konflikten mit Theologen geführt, unter denen Charles Curran in den USA, Stephan H. Pfürtner in der Schweiz und Bernhard Häring in Rom und Deutschland die bekanntesten, aber keineswegs die einzigen waren. Eine indirekte Folge dieser Spannung war ein weitgehendes Verstummen und ein Vermeiden vieler Fragestellungen und Themen, die für die Gläubigen von ganz unmittelbarer Lebensrelevanz sind und in der Öffentlichkeit zumindest ein Faktor für die Meinungsbildung in familien- und in biopolitischen Fragen sein können.
Für HV kennzeichnend ist, dass sie anfänglich die neuartigen Gesichtspunkte des Problemkreises «Weitergabe des Lebens» erwähnt und würdigt; anschliessend beruft sie sich aber auf die dem Menschen und der Sexualität von Gott als eingeschrieben interpretierte Natur und die vom Lehramt in der Vergangenheit festgelegten konkreten Handlungsnormen des Naturrechts.
Die erkenntnistheoretische Problematik solchen naturrechtlichen Argumentierens hat die Moraltheologen jahrzehntelang beschäftigt. Aus den intensiven Diskussionen hat sich als weithin akzeptiertes Paradigma die sogenannte autonome Moral im christlichen Kontext durchgesetzt. Dabei sollte das Stichwort «autonom» auf die Schlüsselrolle der Vernunft, auf die Unentbehrlichkeit der Erkenntnisse der Humanwissenschaften, auf die Auslegungsbedürftigkeit der normativen Texte und Festlegungen der Theologiegeschichte und auf das Gewicht der Erfahrungen der Gläubigen verweisen. Die Natur und natürliche Gegebenheiten sollen damit keineswegs als bedeutungslos deklassiert sein. Aber das einmal als natürlich Erkannte muss in seiner Zeit- und Situationsbedingtheit und in seiner Wandelbarkeit wahrgenommen sowie in seiner Gestaltbarkeit geprüft werden. Die Instanzen moraltheologischer Beurteilung einschliesslich der Bibel und der tradierten kirchlichen Doktrin gelten bildhaft gesprochen nicht mehr als fester Tresor, sondern eher als eine komplexe Gemengelage, deren einzelne Schichten nur mit Methoden historischer Hermeneutik zum Sprechen gebracht werden können. Pluralität in der Interpretation erscheint demzufolge möglich sowie eine Mehrzahl normativer Aspekte, die miteinander konkurrieren.
«Unlösbare Verknüpfung» als Stolperstein
Unbeschadet der grundsätzlichen Überzeugung, dass der Mensch als Ganzer, also auch in seiner Sexualität von Gott geschaffen und gewollt ist und dass Zuneigung und Elterlichkeit zur guten Schöpfung gehören und in Ehe und Familie ihren institutionellen Ausdruck und ihre Ordnung finden, beginnt mit HV eine interpretatorische Linie, die strikt von einer «unlösbaren Verknüpfung» von liebender Vereinigung und Offenheit für Fortpflanzung in jedem ehelichen Akt ausgeht (12), so dass jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben müsse (11) – unabhängig von der jeweiligen Situation und den konkreten Personen und ihren Intentionen.
Fast alle sexualethischen Reflexionen innerhalb der Theologie der letzten Jahre, die sich auf das Ehekapitel von Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils berufen, bekennen sich zu den beiden Sinnzielen Verbundenheit in Liebe und Zeugung von Kindern. Sie sehen sie aber unter dem Vorzeichen des dort ebenfalls bejahten Prinzips der verantwortlichen Elternschaft als für das Eheleben qua Gesamtheit substanziell und verbindlich an. Die einzelnen sexuellen Akte stehen hierzu im Verhältnis der Bejahung, einer im Weitergehen der Zeit erlebbaren Vergegenwärtigung und Vertiefung, und nicht der ständig wiederholten neuen Setzung. Als entscheidende Beurteilungskriterien haben konsequenterweise gegenseitige Liebe und Offenheit für Kinder, Achtung der Würde der Partner und das Wohl des gewünschten Kindes zu gelten, und nicht die Übereinstimmung der einzelnen Akte mit einer autoritativ vorgegebenen Norm. Das gilt für das Ganze der Fortpflanzung, also für die Geburtenregelung wie für den Fall der Inanspruchnahme medizinischer Assistenz, um auch bei Unfruchtbarkeit noch das ersehnte Kind zu bekommen.
Spuren für eine künftige Sexualethik
HV ging in der Bestimmung des Verhältnisses zwischen Sexualität, Paarbeziehung und Elternschaft noch von einer unproblematisierten Sicht der inneren Zusammengehörigkeit aus; und jede dieser drei Grössen erschien als vergleichsweise eindeutig und homogen. Folgerichtig lag es nahe, beobachtete Veränderungen zu marginalisieren (vgl. 2–4) sowie die eigene Sicht zu idealisieren (vgl. 8 f. u. 25) und mithilfe einer Reduktion auf grundsätzliche Prinzipien als für immer gültig zu erklären (vgl. 7–13); gesellschaftliche und rechtspolitische Entwicklungen, die damit nicht übereinstimmen, wurden umstandslos moralisch negativ bewertet. In manchen späteren Dokumenten wird deshalb angenommen, Verhütungsmentalität und -praxis genauso wie Vorbehalte gegenüber der kirchlich vertretenen Sexualmoral seien Folgen eines übersteigerten Freiheitsverständnisses. Derlei Erklärungsversuche können leicht zu schematisierenden Schwarz-Weiss-Szenarien verleiten, die sich zwar auf den ersten Blick für Orientierung und Komplexitätsreduktion empfehlen, aber à la longue zur Selbstexklusion aus Debatten führen können.
Die Bilanz der Auseinandersetzungen und Entwicklungen in der katholischen Ehe-, Familien- und Sexualethik innerhalb der letzten 50 Jahre zeigt, dass an HV viel mehr «hängt» als nur die spezielle Sachfrage, ob der Gebrauch von Antikonzeptiva zum Zweck der Familienplanung erlaubt sei. Diese Frage ist längst aus dem öffentlichen Interesse entschwunden und stellt sich anders (nicht mehr als religiöse und unter der Alternative erlaubt oder verboten); wo sie von existenzieller Bedeutung ist, wird sie situations- und biografiebezogen beantwortet. Aber die Enzyklika hat Auseinandersetzungen provoziert, die weiterreichende Spuren hinterlassen haben. Ohne deren Berücksichtigung dürfte es in Zukunft keine lebensrelevante Sexualethik vor dem Horizont christlichen Glaubens in katholischer Tradition mehr geben. Zu diesen beachtenswerten Spuren gehören:
- Naturalität ist nur Möglichkeitsvoraussetzung, nicht Letztkriterium für Moralität. Vorrang bei der ethischen Beurteilung von Alternativen hat immer die Personalität.
- Familie, Ehe und der verantwortungsvolle Umgang mit Nähe, Intimität, Gefühl, Vertrauen und sexueller Kommunikation sind ein wichtiger Ort der aus dem Glauben inspirierten Lebensführung wie auch der Seelsorge. Wichtiger als blosse Regelkonformität der einzelnen Handlungen in diesem Raum ist die Arbeit an den Voraussetzungen für verlässliche und tragende Beziehungen.
- Beziehungen zwischen Partnern und Angehörigen verschiedener Generationen dürfen zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet oder behandelt werden, sondern sind in beständiger Entwicklung befindliche Realitäten und infolgedessen bleibende Herausforderungen.
- Zur Wahrheit von Beziehungen gehört auch, dass sie nur in seltenen Fällen ideal sind. Partielles Gelingen, die Möglichkeit zu misslingen, das Risiko eines völligen Scheiterns und das Zerbrechen an Belastungen und begrenzten Kräften bleiben ständig präsent. Dies verbietet einerseits rasche und eindeutige moralische Verurteilungen der Menschen, die den institutionellen Zielvorstellungen nicht entsprechen. Es erlaubt andererseits, die Werte zu würdigen, die auch in nichtidealen Beziehungen gelebt werden.
- Entgegen der traditionellen Praxis, neue ethische Fragestellungen und moralische Entscheidungslagen unter Rekurs auf höchste Instanzen (Gott, Bibel, Naturrecht) doktrinell und direktiv zu regeln, sollte die Kirche unter den Bedingungen beschleunigter Veränderungen in der Gesellschaft primär ein Ort des Hörens, des aufmerksamen Wahrnehmens, der situationsbezogenen Beratung und Begleitung sowie des gegenseitigen Austauschs von Erfahrungen sein. Die ethische Reflexion und das Gespräch mit den Experten hingegen sind genuine Aufgaben der theologischen Ethiker. Dort, wo sich zwischen amtlichem Selbstverständnis, den Dringlichkeiten der Pastoral und der wissenschaftlichen Reflexion Diskrepanzen auftun, ist primär ein Ringen um Übereinkunft und Zustimmung sowie Respekt vor anderen Sichtweisen angesagt, nicht disziplinäre Massnahmen.
Das nachsynodale Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus (2016) bietet kein Patentkonzept für eine solche künftige Beziehungsethik. Aber es steht bei allen Schwächen den skizzierten Anliegen nahe und ermutigt dazu, diese wichtige Aufgabe in Angriff zu nehmen.
Konrad Hilpert