«Seelsorge wird viel stärker Teamarbeit sein»

In der Spitalseelsorge ist ein grosser Wandel auszumachen. Was sich bisher veränderte und wohin sie sich zukünftig entwickeln wird, darüber sprach die SKZ mit Tatjana Disteli und Simon Peng-Keller.

Tatjana Disteli (li.) leitet die Spezialseelsorge in den Bereichen «Gesundheitsweisen & Inklusion» sowie «Ökumenische Seelsorge» für die katholische Kirche im Kanton Zürich. (Bild: K. Lenz) Prof. Dr. Simon Peng-Keller ist seit 2015 Professor für Spiritual Care an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich. (Bild: Frank Brüderli)

 

SKZ: Welche Entwicklungen waren in den letzten zehn Jahren in der Spitalseelsorge auszumachen?
Tatjana Disteli (TD): In einigen Kantonen hat ein regelrechter Paradigmenwechsel stattgefunden: Von den Krankenbesuchen der Pfarreipastoral hin zur integrierten interprofessionellen Zusammenarbeit im Spital. In der Palliative Care gehört die Seelsorge gar zum inneren Kreis des medizinisch-therapeutischen Behandlungsteams. Auch was die Palette der Aufgabenfelder der Spitalseelsorgenden betrifft, hat sich viel Neues entwickelt: Wo vorher ein eher kurzer Besuch oder die punktuelle Spendung eines Sakramentes im Vordergrund standen, sind heute Prozessbegleitungen unter Einbezug der Angehörigen möglich. Zusätzlich werden Freiwilligengruppen begleitet, Schulungen für das Personal angeboten, Einsitze in den Ethikforen der Spitalleitung gewährt und vieles anderes mehr. Eindrücklich zeigt sich die Integration der Spitalseelsorge gegenwärtig an ihrem Einbezug zur Bewältigung der Pandemie im Begleiten von Schwerkranken und Sterbenden mit ihren Angehörigen, aber auch als Ansprechsperson für das belastete Personal.

Was hat zu diesen Entwicklungen geführt?
Simon Peng-Keller (SP): Der Hauptfaktor sind Entwicklungen innerhalb des Gesundheitswesens. Zum einen findet in allen Feldern eine Spezialisierung und Professionalisierung statt, zum anderen spielt gerade deswegen auch die interprofessionelle Zusammenarbeit eine immer grössere Rolle. Nicht zuletzt wurde in den letzten Jahrzehnten wiederentdeckt, dass es zu einer guten medizinischen und pflegerischen Versorgung auch gehört, die spirituellen Bedürfnisse, Nöte und Ressourcen zu berücksichtigen, und dass dies ein Aufgabenfeld ist, in dem alle Fachpersonen zusammenarbeiten müssen. Der Leitbegriff «Spiritual Care» steht für diese Einsicht. Im Bereich der Palliative Care gehört eine interprofessionell wahrgenommene Spiritual Care zu den zentralen Pfeilern des Versorgungsansatzes. Durch all diese Entwicklungen kommt gegenwärtig viel Bewegung in die Schweizer Spitalseelsorgelandschaft.

Sie sprechen den verstärkten Eingang der spirituellen Dimension in die Gesundheitsversorgung an. Verdrängt Spiritual Care die Spitalseelsorge?
SP: Ganz im Gegenteil! Die Seelsorge wird durch das Aufkommen interprofessioneller Spiritual Care gestärkt. Um Ihre Frage differenziert beantworten zu können, bedarf es einer Klärung, was man genau unter Spiritual Care versteht. Der Begriff entstammt der christlichen Tradition und steht heute allgemein für den Einbezug der spirituellen Dimension in die Gesundheitsversorgung. Das kann von verschiedenen Akteuren in unterschiedlicher Weise wahrgenommen werden: von Spitalseelsorgenden, Gesundheitsfachpersonen, Angehörigen und freiwilligen Helferinnen und Helfern. Das in den letzten Jahren gewachsene Bewusstsein, dass die Berücksichtigung der spirituellen Dimension zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört, bedeutet eine Stärkung der Profession der Spitalseelsorge. Sie stellt eine spezialisierte Form von Spiritual Care dar. Gesundheitsfachpersonen sollen zu Spiritual Care beitragen, doch können sie die spezifisch seelsorglichen Aufgaben nicht ersetzen.

Worin unterscheiden sich Spiritual Care und Spitalseelsorge? Was ist ihnen gemeinsam?
SP: Kirchlich beauftragte Spitalseelsorge ist selbst eine Form von Spiritual Care. Es ist ein im deutschsprachigen Raum weit verbreitetes Missverständnis, dass Spiritual Care als eine Art säkularisierte Form von Seelsorge verstanden und mit säkular geprägten Seelsorgeangeboten verwechselt wird. Dass in Ländern wie Holland oder den USA sich in den letzten Jahrzehnten humanistische Seelsorgeangebote entwickelt haben, hat mit interprofessioneller Spiritual Care zunächst einmal nichts zu tun, sondern mit den Säkularisierungstendenzen und der religiösen Pluralisierung in westlichen Gesellschaften. Es geht hier um zwei zu unterscheidende Entwicklungen, die zwar ineinander wirken, jedoch je für sich diskutiert werden müssen. Im Zusammenhang mit Spiritual Care steht die Frage im Vordergrund, wie die spirituelle Dimension in der Begleitung von kranken und sterbenden Menschen interprofessionell, also im Zusammenspiel von Seelsorge und Gesundheitsberufen wahrgenommen werden kann. Diese Frage stellt sich in Teheran und Manila genauso wie in Genf. Auf einem anderen Blatt steht die Frage nach dem Profil der Spitalseelsorge in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft. Ihre Frage scheint auf diesen Punkt zu zielen. Hier besteht zweifellos ebenfalls noch viel Klärungs- und Gestaltungsbedarf. Die Vorstellung einer weltanschaulich neutralen Seelsorge ist eine Schimäre. Auch die sogenannt humanistische Seelsorge ist von bestimmten Vorstellungen geleitet, die sie genauso positionell macht wie die christliche Seelsorge. Die Bereitschaft, zur eigenen Positionalität zu stehen und sie zu verantworten, ist ebenso ein wichtiges Qualitätsmerkmal heutiger Spitalseelsorge wie die Fähigkeit, sich offen auf Menschen mit anderen Überzeugungen und Zugehörigkeiten einzulassen und sie respektvoll zu begleiten.

In der Medizin findet eine zunehmende Ausdifferenzierung in Spezialgebiete statt. Was heisst das für die Seelsorge?
TD: Das ist richtig. Seelsorge auf der Intensivstation zum Beispiel trifft auf ganze andere Bedingungen und Umstände als die Seelsorge in der Kinderheilkunde oder Onkologie. Um die bestmögliche Seelsorge in den verschiedenen medizinischen Disziplinen anbieten zu können, benötigen die Seelsorgenden daraufhin angepasste Kompetenzen, Fähigkeiten und heute auch Spezialkenntnisse. Jedes medizinische Spezialgebiet geht für die Patientinnen und Patienten mit spezifischen Fragestellungen und Herausforderungen einher: In dem einen stehen Identitäts- oder Sinnfragen im Vordergrund, während im anderen die Verarbeitung eines traumatischen Unfalles oder die Neuausrichtung mit völlig veränderten Lebensbedingungen zentral ist. Allen gemeinsam ist das Betrachten der persönlichen Situation im Licht des Glaubens.

Die strengeren Datenschutzregelungen erschweren die Arbeit der Spitalseelsorgenden. Welche Lösungen sehen Sie als praktisch umsetzbar an?
TD: Diese Thematik beschäftigt uns bereits seit einigen Jahren, da die Spitäler bezüglich des Schutzes der sensiblen Patientendaten zu Recht in Alarmbereitschaft sind. Für die Seelsorge werden Kommunikation und  Wissenstransfer herausfordernder: Wo vorher das Gespräch mit der zuständigen Pflegefachperson oder ein schlichter Eintrag in das Kardex ausreichte, haben die Pflegenden heute kaum Zeitressourcen. Heute verlangt das elektronische System nach spezifischen, eng gefassten Zutrittsrechten. Jedes Spital entscheidet für sich – unter Einbezug des kantonalen Datenschutzes –, wie die individuelle IT-Lösung aussehen kann. Dieser Prozess ist im Gange. Um die interprofessionelle Kommunikation auf hohem Niveau zu wahren, bewährt sich ein klar begrenzter Zugang mittels eines Kommunikationsraumes für die Professionen der Pflege, Sozialarbeit, Psychologie und Seelsorge. Die Seelsorge orientiert sich auch in diesem Raum an ihrer Schweigepflicht und dem Berufsgeheimnis. Dennoch ist das Teilen gewisser allgemeiner Informationen zum Wohl der Patientin bzw. des Patienten elementar wichtig, wie beispielsweise die «Bitte um Benachrichtigung bei AZ-Verschlechterung»1, wenn jemand die Seelsorge als Sterbebegleitung wünscht. Wäre diese schriftlich hinterlegte Kommunikation nicht möglich, so könnte es leicht geschehen, dass die Seelsorge im heutigen komplexen Alltag nicht rechtzeitig benachrichtigt wird.

Wie weit sollen Spitalseelsorgende bei Avanced Care Planning (ACP)2 mitwirken?
TD: Angesichts der Ressourcenknappheit würde ich persönlich das Mitwirken bei ACP eher den grossen Seelsorgeteams an Universitätsspitälern vorbehalten. Darüber hinaus gibt es viele weitere Mittel und Wege, sich interprofessionell in die End-of-Life-Care einzubringen. Das Mitwirken beim ACP verlangt nach einer spezifischen Weiterbildung, und der Prozess der Erarbeitung mit der Patientin resp. dem Patienten benötigt viel Zeit.

Wo wurden die Spitalseelsorgeteams um Personen aus anderen Religionen erweitert?
TD: Schon seit vielen Jahren wird eine unkomplizierte interreligiöse Zusammenarbeit gepflegt: Die Seelsorge vor Ort führt eine Liste mit den ihr bekannten Vertreterinnen und Vertretern anderer Religionsgemeinschaften und nimmt umgehend die Triage vor, wenn sich Seelsorgebedarf auf Wunsch der Patientin, des Patienten oder der Angehörigen hin abzeichnet. Dies ist sehr wichtig, wird aktiv gefördert und praktiziert. Meines Wissens wurden die bestehenden reformierten und katholischen bzw. ökumenischen Teams vor Ort noch nicht um integrierte andere Religionsvertreterinnen und -vertreter erweitert, da die rechtliche Arbeitsgrundlage der Spitalseelsorgenden durch die jeweilige kantonale Gesundheitsgesetzgebung und ihr Patientengesetz definiert wird. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung der Kirchen bzw. der Religionsgemeinschaft ist die Voraussetzung dafür, integriert in dem sensiblen Bereich eines Krankenhauses wirken zu können.

SP: Interessanterweise ist die Entwicklung im Bereich der Gefängnis- und Asylseelsorge schon einen Schritt weiter. Hier gibt es an manchen Orten ein vom Staat finanziertes muslimisches Seelsorgeangebot. Das Inselspital hat 2019 erstmals einen muslimischen Spitalseelsorger angestellt. Es ist abzusehen, dass sich die muslimische Spitalseelsorge in den kommenden Jahren in der Schweiz stärker etablieren wird.

Wohin wird sich die Spitalseelsorge in Zukunft entwickeln?
SP: Es zeichnet sich ab, dass sich die Spitalseelsorge als eigener Beruf im Gesundheitswesen etabliert, allerdings ohne dabei selbst zum Gesundheitsberuf zu werden. Spitalseelsorgende werden künftig neben der Begleitung von Patientinnen und Patienten sowie Angehörigen zunehmend konsiliarische Aufgaben wahrnehmen. Sie dienen als Spezialisten für religiös-spirituelle Fragen aller Art. Seelsorge wird künftig viel stärker Teamarbeit sein. Ebenso zeichnet sich ab, dass sich ihr Arbeitsfeld zunehmend digitalisiert. In Zukunft werden Seelsorgende ihre Arbeit in digitalen Dossiers dokumentieren und mit Patientinnen und Patienten auch über digitale Medien kommunizieren. Alle Entwicklungen sind mit erheblichen Herausforderungen und einem grossen Klärungs- und Ausbildungsbedarf verbunden. Unklar ist beispielsweise auch, wie die Finanzierung sich entwickeln wird. Je mehr die Spitalseelsorge als Teil des Gesundheitswesens wahrgenommen wird, desto mehr besteht zu Recht die Erwartung, dass sie auch von diesem finanziert wird. Hier gibt es unterschiedliche Szenarien, und es ist mit Blick auf die Struktur des Schweizerischen Gesundheitswesens zu vermuten, dass sich in den Kantonen sehr unterschiedliche Finanzierungsmodelle entwickeln werden.

Was können staatskirchenrechtliche Körperschaften tun, damit die Spitalseelsorge in Spitälern gut verankert bleibt?
TD: Die staatskirchenrechtlichen Körperschaften können ihren elementar wichtigen Beitrag auf allen Ebenen leisten, indem sie die Wichtigkeit dieses diakonischen Engagements als Geh-hin-Kirche mitten in der Gesellschaft erkennen. Sie können Ausbildungen mitfinanzieren, sich für die Finanzierung adäquater Stellenpensen in diesen Institutionen einsetzen, professionelle Führungsstrukturen unterstützen und nicht zuletzt auch der Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit Rechnung tragen, indem sie ihre politischen Netzwerke pflegen. Die Spital- und auch die Psychiatrieseelsorge liegen im Interesse der Gesamtgesellschaft. Gemeinsam kann es dem dualen System gelingen, diese wichtige und geschätzte Funktion weiterhin auszuüben – im Dienst der Kirche an der Gesellschaft.

Interview: Maria Hässig

 

1 Eine AZ-Verschlechterung ist die Verschlechterung des Allgemeinzustandes einer Patientin bzw. eines Patienten, welche mitunter rapide eintreten kann und schnelles Handeln erfordert.

2 Avanced Care Planning ist eine dynamische Form der Patientenverfügung. Anhand eines kontinuierlichen, strukturierten Beratungs und Begleitungsprozesses werden mögliche Erwartungen der Patientin bzw. des Patienten festgestellt sowie eindeutig formuliert.

Buchempfehlung: «Klinikseelsorge als spezialisierte Spiritual Care. Der christliche Heilungsauftrag im Kontext globaler Gesundheit.» Von Simon Peng-Keller. Göttingen 2021. ISBN: 978-3-525-62451-7, CHF 41.90.

BONUS

Folgende Bonusbeiträge stehen zur Verfügung:

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