Es ist schon eigenartig: Spätestens am Bankschalter ist neuerdings «fertig lustig» mit der Respektierung des dualen Schweizer Kirchensystems. Will ein Pfarreibeauftragter die Konti seines Pfarramts erweitern oder neu regeln, will er einen Teil der Gelder einer Zweckbestimmung zufügen, so genügt seine Unterschrift nicht mehr, sondern es braucht die Zustimmung der Kirchgemeinde, ergo seines zivilen «Arbeitgebers».
Was uns die ganze «Geldwäsche-Hysterie» hier einbrockt, das geht zu weit! Allein das Bistum ist über seine Revisoren berechtigt, Einsicht in pfarramtliche Gelder zu nehmen. Die Kirchgemeinde geht das schlechthin nichts an. Wer schafft Abhilfe?
Heinz Angehrn, Pfarrer in Abtwil SG